Kindergeld und Kinderfreibetrag: Änderungen im Überblick
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind zwei Wege, das Existenzminimum von Kindern steuerlich zu berücksichtigen. Seit 1. Januar 2025 beträgt das Kindergeld monatlich 255 Euro je Kind. Für 2026 liegt der Kinderfreibetrag bei insgesamt 6.828 Euro, hinzu kommt ein Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung von 2.928 Euro. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, welche Variante günstiger ausfällt.
Kindergeld und Kinderfreibetrag betreffen fast jede Familie in Deutschland, doch die Beträge ändern sich regelmäßig – zuletzt zum Jahreswechsel 2025/2026. Wer wissen möchte, ab wann neue Werte gelten und was das für die eigene Steuerlast bedeutet, findet in der Rubrik Gesetzesänderungen weitere Hintergründe zu laufenden Anpassungen im Steuerrecht. Kindergeld wird monatlich ausgezahlt, der Kinderfreibetrag wirkt erst bei der jährlichen Einkommensteuerveranlagung. Beide Instrumente verfolgen dasselbe Ziel: Eltern sollen für die Grundversorgung ihrer Kinder steuerlich entlastet werden. Welche Variante am Ende zählt, entscheidet das Finanzamt automatisch per Vergleichsrechnung.
Kurz zusammengefasst: Das Kindergeld ist eine monatliche Zahlung, der Kinderfreibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen. Ab 2025 gilt ein Kindergeld von 255 Euro, ab 2026 ein Kinderfreibetrag von 6.828 Euro je Kind. Für die meisten Familien bleibt das Kindergeld die relevantere Größe, erst bei höherem Einkommen lohnt sich der Freibetrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Kindergeld 2025: 255 Euro monatlich je Kind laut Bundeszentralamt für Steuern
- Kindergeld nach § 6 BKGG: 259 Euro monatlich je Kind
- Kinderfreibetrag 2026: 6.828 Euro insgesamt, 3.414 Euro je Elternteil
- Zusatzfreibetrag Betreuung/Erziehung/Ausbildung: 2.928 Euro insgesamt, 1.464 Euro je Elternteil
- Prüfung: Finanzamt vergleicht Kindergeld und Freibetragswirkung automatisch bei der Veranlagung
- Beginn/Ende des Anspruchs: ab Monatsbeginn bei Erfüllung, bis Monatsende bei Wegfall der Voraussetzungen
Was genau ändert sich bei Kindergeld und Kinderfreibetrag?
Kindergeld und Kinderfreibetrag sind zwei unterschiedliche Instrumente des Familienleistungsausgleichs, wie das Kindergeld in Deutschland auf Wikipedia beschrieben wird. Das Kindergeld ist eine direkte Geldleistung, die Eltern monatlich erhalten. Der Kinderfreibetrag hingegen senkt das zu versteuernde Einkommen und wirkt erst bei der Steuererklärung.
Beide Leistungen sollen laut Bundeszentralamt für Steuern das Existenzminimum eines Kindes steuerlich absichern. Ändert sich einer der Beträge, betrifft das automatisch auch den anderen – denn beide orientieren sich am gleichen Bedarf. Für 2025 wurde das Kindergeld angehoben, für 2026 folgte eine Anpassung des Kinderfreibetrags. Solche Änderungen erfolgen meist parallel, weil der Gesetzgeber beide Instrumente aufeinander abstimmt. Eltern müssen dafür selbst nichts beantragen – die neuen Werte gelten automatisch für alle Anspruchsberechtigten.
Ab wann gelten neue Beträge und Werte?
Die aktuelle Kindergeldhöhe von 255 Euro gilt seit dem 1. Januar 2025. Der Kinderfreibetrag von insgesamt 6.828 Euro ist für das Jahr 2026 maßgeblich.
Gesetzesänderungen bei Familienleistungen treten in der Regel zum Jahresbeginn in Kraft, seltener unterjährig. Das erleichtert die Lohnabrechnung und die spätere Steuerveranlagung. Wichtig: Der Kindergeldanspruch beginnt laut Gesetz mit dem Monat, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind – etwa bei der Geburt eines Kindes – und endet mit dem Monat, in dem sie wegfallen, etwa beim Abschluss der Ausbildung. Wer im Laufe eines Jahres Anspruch erwirbt oder verliert, bekommt also nicht automatisch den vollen Jahresbetrag, sondern nur die anteiligen Monate.
Wie wirkt sich die Änderung auf die Steuer aus?
Eine Erhöhung des Kindergelds wirkt sich unmittelbar auf den monatlich ausgezahlten Betrag aus. Eine Erhöhung des Kinderfreibetrags wirkt sich erst bei der Einkommensteuerveranlagung aus, indem sie das zu versteuernde Einkommen senkt.
Für die Steuererklärung bedeutet das: Das Finanzamt trägt zunächst das gezahlte Kindergeld als Bonus ins Verfahren ein und rechnet parallel, wie hoch die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag ausfallen würde. Fällt der Vorteil durch den Freibetrag höher aus als das erhaltene Kindergeld, wird der Freibetrag angesetzt und das Kindergeld dem Ergebnis hinzugerechnet. Dieser Mechanismus heißt Günstigerprüfung. Für Eltern mit durchschnittlichem Einkommen bleibt meist das Kindergeld maßgeblich, weil der steuerliche Vorteil des Freibetrags erst bei höherem zu versteuerndem Einkommen über dem Kindergeld liegt.
Wer profitiert eher vom Kindergeld, wer vom Kinderfreibetrag?
Familien mit niedrigem bis mittlerem Einkommen profitieren in der Regel stärker vom Kindergeld, weil ihr persönlicher Steuersatz niedrig ist. Familien mit hohem Einkommen und entsprechend hohem Grenzsteuersatz profitieren häufiger vom Kinderfreibetrag.
| Merkmal | Kindergeld | Kinderfreibetrag |
|---|---|---|
| Art der Leistung | Monatliche Auszahlung | Minderung des zu versteuernden Einkommens |
| Höhe (aktuell) | 255 Euro pro Monat je Kind (2025) | 6.828 Euro pro Jahr je Kind (2026) |
| Wirkung | Sofort spürbar im Konto | Erst bei der Steuerveranlagung |
| Zielgruppe mit Vorteil | Niedrige bis mittlere Einkommen | Höhere Einkommen mit hohem Grenzsteuersatz |
Der Grund liegt im progressiven Steuertarif: Je höher das Einkommen, desto größer die Steuerersparnis durch einen Freibetrag in gleicher Höhe. Bei niedrigerem Einkommen bleibt die Steuerersparnis unter dem Wert des gezahlten Kindergelds, deshalb bleibt es dabei. Wer wissen möchte, wie sich das bei getrennten Eltern auswirkt, findet Details im Beitrag zum Thema Kinderfreibetrag bei getrennten Eltern richtig aufteilen.
Was passiert bei mehreren Kindern oder unterjährigem Wechsel?
Bei mehreren Kindern werden Kindergeld und Kinderfreibetrag für jedes Kind einzeln berechnet und addiert. Bei einem unterjährigen Wechsel – etwa durch Geburt, Volljährigkeit oder Ende der Ausbildung – wird nur anteilig für die betroffenen Monate gerechnet.
Für volljährige Kinder in einer Ausbildung gilt eine Sonderregel: Der Anspruch auf Kindergeld und Kinderfreibetrag bleibt bestehen, solange die Ausbildung andauert und bestimmte Altersgrenzen nicht überschritten werden. Bei einem Wechsel der Steuerklasse, etwa nach einer Geburt oder Trennung, ändert sich zwar nicht direkt der Kindergeldanspruch, wohl aber die Verteilung des Kinderfreibetrags zwischen den Elternteilen. Hierzu lohnt sich ein Blick in den Beitrag zur Steuerklasse nach der Geburt. Bei einer Trennung kann der Freibetrag auf Antrag einem Elternteil allein zugeordnet werden, während das Kindergeld weiterhin an die Person geht, bei der das Kind überwiegend lebt.
Wie prüfen Sie, welche Regelung für Sie günstiger ist?
Eltern müssen selbst nichts berechnen, denn das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung durch. Wer dennoch vorab abschätzen möchte, welche Variante günstiger ausfällt, kann das eigene zu versteuernde Einkommen mit dem persönlichen Grenzsteuersatz multiplizieren und den Wert mit dem gezahlten Kindergeld vergleichen.
In der Praxis lohnt sich diese Kontrolle vor allem bei Einkommensänderungen im Jahresverlauf, etwa nach einem Jobwechsel oder einer Gehaltserhöhung. Auch nach einer Trennung oder Geburt kann sich die Situation ändern, weil sich Steuerklasse und Freibetragsaufteilung verschieben. Wer unsicher ist, sollte den Steuerbescheid genau prüfen und bei Abweichungen Einspruch einlegen. Ein Steuerberater kann die Berechnung im Einzelfall nachvollziehen und Optimierungen vorschlagen, insbesondere wenn mehrere Kinder oder ein Sorgerechtswechsel im Spiel sind.
Quellen
| Quelle | Adresse |
|---|---|
| Wikipedia: Kindergeld (Deutschland) | de.wikipedia.org |
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Häufige Fragen zu Kindergeld und Kinderfreibetrag
Was ist der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?
Das Kindergeld ist eine monatliche Geldleistung, die direkt ausgezahlt wird. Der Kinderfreibetrag mindert stattdessen das zu versteuernde Einkommen und wirkt erst bei der jährlichen Steuerveranlagung. Beide Instrumente sollen das Existenzminimum eines Kindes steuerlich absichern, unterscheiden sich aber in Zeitpunkt und Art der Wirkung.
Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?
Nein, das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das erhaltene Kindergeld günstiger ist. Eltern müssen dafür keinen separaten Antrag stellen, sofern das Kind in der Steuererklärung angegeben ist. Die Zuordnung des Freibetrags zwischen getrennten Elternteilen kann jedoch gesondert beantragt werden.
Was passiert mit dem Kindergeld bei Volljährigkeit?
Bei volljährigen Kindern besteht der Anspruch weiter, solange sich das Kind in einer Ausbildung oder einem Studium befindet und bestimmte Altersgrenzen nicht überschreitet. Ohne Ausbildung oder Studium endet der Anspruch in der Regel mit dem 18. Geburtstag. Der genaue Wegfallzeitpunkt richtet sich nach dem Monat, in dem die Voraussetzungen entfallen.
Wie wirkt sich eine Trennung auf Kindergeld und Kinderfreibetrag aus?
Nach einer Trennung erhält meist der Elternteil das Kindergeld, bei dem das Kind überwiegend lebt. Der Kinderfreibetrag kann dagegen auf Antrag einem Elternteil allein übertragen werden, wenn der andere seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Mehr dazu liefert der Beitrag zu den steuerlichen Folgen einer Trennung und Steuer.
Ändert sich bei mehreren Kindern die Berechnung?
Nein, die Berechnung erfolgt für jedes Kind separat. Kindergeld und Kinderfreibetrag werden je Kind ermittelt und anschließend für die Steuererklärung addiert. Eine Staffelung nach Kinderanzahl, wie sie früher existierte, gibt es aktuell nicht mehr in dieser Form.
Fazit: Beträge steigen, Prüfung bleibt automatisch
Seit 2025 liegt das Kindergeld bei 255 Euro monatlich je Kind, ab 2026 beträgt der Kinderfreibetrag insgesamt 6.828 Euro. Für die meisten Familien bleibt das Kindergeld die relevantere Größe, während der Freibetrag erst bei höherem Einkommen tatsächlich mehr bringt. Das Finanzamt übernimmt die Günstigerprüfung automatisch bei der Steuerveranlagung, sodass Eltern selbst nicht aktiv werden müssen. Wer nach einer Geburt oder Trennung unsicher ist, sollte den Steuerbescheid genau prüfen.
Stand: September 2026



