Kategorie: Beruf & Ausland
Wer im Ausland arbeitet, geht oft davon aus, dort auch zu versteuern – und bleibt in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, weil die Wohnung hier gehalten wurde. Die Steuerpflicht folgt dem Wohnsitz, nicht dem Arbeitsvertrag. Erst die Abkommen zwischen den Staaten regeln, wer am Ende zugreifen darf.Wo muss ich Steuern zahlen, wenn ich im Ausland arbeite?Das bestimmt das Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land: nach Aufenthaltstagen, Arbeitgebersitz und Wohnsitz. Grenzgänger in die Schweiz, nach Österreich oder Frankreich haben eigene Regeln, Entsandte und Homeoffice-Nomaden wieder andere. Hier finden Sie die Grundlogik der Abkommen, den Progressionsvorbehalt, die Wegzugsbesteuerung und die Nachweise, die das Finanzamt bei Auslandssachverhalten verlangt.
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