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Kategorie: Rente & Ruhestand

Der Rentenbescheid enthält keine Steuer, und deshalb gehen viele davon aus, dass Rente steuerfrei sei. Tatsächlich steigt der zu versteuernde Anteil mit jedem Rentenjahrgang, und ein wachsender Teil der Ruheständler ist abgabepflichtig, ohne es zu wissen – bis das Finanzamt die Daten der Rentenversicherung abgleicht.Muss ich als Rentner eine Steuererklärung machen?Sobald die steuerpflichtigen Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen, ja. Der steuerpflichtige Anteil hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab; Betriebsrenten, Riester und Nebenjobs kommen dazu, Kranken- und Pflegebeiträge werden abgezogen. Hier lesen Sie, wie Sie Ihre Abgabepflicht prüfen, welche Pauschbeträge Rentnern zustehen und wie sich Rentenbeginn und Zusatzeinkünfte steuerlich planen lassen.

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