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Kategorie: Lohn & Personal

Mit dem ersten Mitarbeiter wird aus einem Steuerpflichtigen ein Arbeitgeber – und damit Einbehalter fremder Steuern und Beiträge. Fehler bei Lohnsteuer oder Sozialversicherung treffen nicht den Angestellten, sondern den Betrieb, oft rückwirkend für mehrere Jahre. Die Anmeldung eines Minijobs ist deshalb keine Formalie.Was muss ich als Arbeitgeber steuerlich beachten?Betriebsnummer beantragen, Mitarbeiter bei der Sozialversicherung anmelden, monatlich Lohnsteuer anmelden und abführen, Beiträge zur Kranken-, Renten- und Unfallversicherung berechnen. Für Minijobber, Werkstudenten und kurzfristig Beschäftigte gelten eigene Regeln. Hier finden Sie die Pflichten in der Reihenfolge, in der sie anfallen, die Besonderheiten der Beschäftigungsformen und die Frage, ob Lohnabrechnung selbst gemacht oder ausgelagert werden sollte.

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